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Vorvertragliche Information

IDD-Erstinformation

Informationen gemäß §§ 137 ff. Gewerbeordnung 1994 (GewO), § 1 Abs. 9 der Standesregeln für Versicherungsvermittlung und der EU-Versicherungsvertriebsrichtlinie (IDD), vor Abgabe Ihrer Vertragserklärung.

Erstinformation & gesetzliche Offenlegung

(gemäß GewO 1994, IDD, TVO sowie § 1 Abs. 9, 10 und 11 Standesregeln für Versicherungsvermittlung)

1. Identität, Anschrift und Vermittlerstatus (Z 1, Z 5 Standesregeln)

RechtsformGesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
FirmenbuchFN 606321z · Firmenbuchgericht: Landesgericht Salzburg
AufsichtsbehördeBezirkshauptmannschaft Salzburg-Umgebung (Gewerbebehörde)
KammerzugehörigkeitWirtschaftskammer Salzburg, Fachgruppe Versicherungsmakler und Berater in Versicherungsangelegenheiten

2. Beratung zu Versicherungsprodukten (Z 2 Standesregeln)

Wir bieten unseren Kunden eine umfassende und unabhängige Beratung zu den angebotenen Versicherungsprodukten an.

3. Schlichtungs- und Beschwerdeverfahren (§ 365z1 GewO 1994 & Z 3 Standesregeln)

Bei Streitigkeiten oder Beschwerden haben Kunden die Möglichkeit, das außergerichtliche Beschwerdeverfahren in Anspruch zu nehmen:

4. Registereintragung & Überprüfung (Z 4 Standesregeln)

Wir sind im österreichischen Gewerbeinformationssystem Austria (GISA) im Vermittlerregister eingetragen. Die Eintragung kann jederzeit überprüft werden:

5. Offenlegung von Beteiligungen (Z 6, Z 7 Standesregeln)

6. Marktuntersuchung & Verhältnis zu Versicherern (Z 8 Standesregeln & § 28 Z 3 MaklerG)

Gemäß § 137 Abs. 2 GewO 1994 und § 28 Z 3 Maklergesetz stützen wir unseren Rat auf eine ausgewogene und persönliche Untersuchung des Versicherungsmarktes. Wir sind nicht vertraglich verpflichtet, Versicherungsgeschäfte ausschließlich mit einem oder mehreren bestimmten Versicherungsunternehmen zu tätigen.

7. Art und Form der Vergütung (Z 9, Z 10 Standesregeln)

Die Vergütung für unsere Vermittlungs- und Beratungstätigkeit im Zusammenhang mit dem angebotenen Versicherungsvertrag erfolgt in folgender Form:

8. Folge- und Sonderzahlungen nach Vertragsschluss (Abs. 11 Standesregeln)

Erfolgen im Rahmen des Versicherungsvertrags nach dessen Abschluss durch den Kunden Zahlungen, die keine laufenden Prämienzahlungen oder planmäßigen Zahlungen sind (z. B. Zuzahlungen, Einmalerhöhungen), legen wir die dafür relevanten Informationen zu Vergütung und Gebühren gemäß Abs. 9 und 10 für jede dieser Zahlungen gesondert offen.

9. Transparenz zu Nachhaltigkeitsrisiken (TVO / VO (EU) 2019/2088)

Bei der Beratung zu Versicherungsanlageprodukten (IBIPs) beziehen wir Nachhaltigkeitsrisiken (Umwelt-, Sozial- und Unternehmensführungsaspekte / ESG) wie folgt ein:

10. Übermittlung von Informationen (§ 5 Standesregeln)

Die gesetzlich vorgeschriebenen Informationen werden dem Kunden in der Regel auf Papier, per E-Mail oder über einen anderen dauerhaften Datenträger bzw. über unsere Website zur Verfügung gestellt, sofern der Kunde dem elektronischen Informationsweg zustimmt.

Rechtsgrundlagen: Gewerbeordnung 1994 (GewO), insbesondere § 94 Z 76, §§ 137 ff. und § 365z1; Maklergesetz (MaklerG), §§ 26 bis 28; Standesregeln für Versicherungsvermittlung (BGBl. II Nr. 162/2019), insbesondere §§ 1, 3 und 5; Verordnung (EU) 2019/2088 – abrufbar unter www.ris.bka.gv.at.

Stand: 08.10.2026